Die Firma Fahrzeugvermittlung erfasst alle Daten ggf. Fotos der zu vermittelnden Fahrzeuge, um Sie für den Verkäufer über die eigene Website, e-Mail, Telefon oder per Fax
anzubieten. Der Auftraggeber legt den Preis für sein Fahrzeug fest, der für die Firma Fahrzeugvermittlung bindend ist. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung des Verkäufers.
§2 Honorar
Bei erfolgreicher Vermittlung des Fahrzeuges, ist vom Verkäufer an die Firma Fahrzeugvermittlung ein Honorar nach der folgenden Staffelung zu zahlen.
Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bis 3.000 Euro - Honorar 10 % des Verkaufspreises min aber 120 Euro
Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bis 5.000 Euro - Honorar 8 % des Verkaufspreises min aber 300 Euro
Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bis 10.000 Euro - Honorar 5 % des Verkaufspreises min aber 400 Euro
Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer ab 10.000 Euro - Honorar 500 Euro
§3 Vermittlung von Fahrzeugen
Die Firma Fahrzeugvermittlung vermittelt Fahrzeuge privater oder geschäftlicher Herkunft an gewerbliche Händler und Privatkunden.Fahrzeugvermittlung übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Informationen oder Mängel
an vermittelten Fahrzeugen. Der Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und Verkäufer des Fahrzeuges geschlossen, Fahrzeugvermittlung tritt lediglich als Vermittler beider Seiten auf.
§4 Gerichtsstand
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel und Scheckforderungen ist ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz der Firma Fahrzeugvermittlung. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen der
Firma Fahrzeugvermittlung gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.