AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Leistung                                                                                                                                                                            Die Firma Fahrzeugvermittlung erfasst alle Daten ggf. Fotos der zu vermittelnden Fahrzeuge, um Sie für den Verkäufer über die eigene Website, e-Mail, Telefon oder per Fax anzubieten. Der Auftraggeber legt den Preis für sein Fahrzeug  fest, der für die Firma Fahrzeugvermittlung bindend ist. Änderungen bedürfen in jedem Fall der Zustimmung  des Verkäufers.

§2 Honorar                                                                                                                                                                            Bei erfolgreicher Vermittlung des Fahrzeuges, ist vom Verkäufer an die Firma Fahrzeugvermittlung ein Honorar nach der folgenden Staffelung zu zahlen.

Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bis      3.000 Euro -  Honorar 10 % des Verkaufspreises min aber 120 Euro

Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bis      5.000 Euro -  Honorar   8 % des Verkaufspreises min aber  300 Euro

Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer bis    10.000 Euro  - Honorar    5 % des Verkaufspreises min aber 400 Euro

Verkaufspreis inklusive Mehrwertsteuer  ab    10.000 Euro  - Honorar   500 Euro

§3 Vermittlung von Fahrzeugen                                                                                                                                          Die Firma Fahrzeugvermittlung  vermittelt  Fahrzeuge privater oder geschäftlicher Herkunft an gewerbliche Händler und Privatkunden.Fahrzeugvermittlung übernimmt keine Haftung für fehlerhafte Informationen oder Mängel an vermittelten Fahrzeugen. Der Kaufvertrag wird zwischen dem Käufer und Verkäufer des Fahrzeuges geschlossen, Fahrzeugvermittlung       tritt lediglich als Vermittler beider Seiten auf.

§4 Gerichtsstand                                                                                                                                                                   Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel           und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der Firma Fahrzeugvermittlung. Der gleiche               Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen            Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz  oder gewöhnlicher              Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der  Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen der Firma           Fahrzeugvermittlung gegenüber dem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.